Produkte und Dienstleistungen

Finanzierungsversicherung Valencia Vida für Ansässige in Großbritannien und Deutschland
Die Versicherung Vida Financiación Banco de Valencia garantiert Ihnen, dass im Todesfall der versicherten Person der an die Versicherung geknüpfte Kredit getilgt wird, um den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Familie bei Versterben des Kreditnehmers zu verhindern.
Der Prämienbetrag wird jährlich erneuert und das versicherte Kapital richtet sich nach dem nicht getilgten Schuldbetrag. Die Mindestsumme beträgt 6.000 Euro.
Der von den Begünstigten erhaltene Betrag gilt als Erbschaft und unterliegt deshalb der Erbschaftssteuer, auf die, je nach Verwandtschaftsgrad, die entsprechenden Abzüge zur Anwendung kommen. Unabhängig davon gilt ein weiterer Abzug von insgesamt bis zu 9.159,49 Euro.
Über Ihr Telefonbanking beantworten wir alle Ihre Fragen.
Unterliegt der Besteuerung des Landes, in dem sich der Wohnsitz befindet.